Feb 27

Gesetzliche Vorschriften

Der Führer eines Segelbootes muss in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Zunächst wird unterschieden, ob das Boot auf einem Binnengewässer oder auf See geführt wird. Zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen mit einer Länge (ohne Bugspriet) von weniger als 15 m berechtigt der Sportbootführerschein Binnen ab einem Alter von 14 Jahren. Bei motorisierten Sportbooten mit mehr als 5 PS (3,68 kW) beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Der Sportbootführerschein See berechtigt ab einem Mindestalter von 16 Jahren zum Führen eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen. Als amtlich empfohlener Führerschein gilt der Sportküstenschifferschein. Auf freiwilliger Basis weist er den Besitzer ab einem Alter von 16 Jahren zum Führen einer Yacht mit Motor und unter Segel in Küstengewässern, bis zu 12 Seemeilen Abstand zur Festlandküste, aus. Mit dem Sportseeschifferschein, der auch lediglich eine amtliche Empfehlung ist, ist ein Abstand bis zu 30 Seemeilen zulässig. Voraussetzung ist entweder der Sportbootführerschein See und ein Nachweis von über 1.000 Seemeilen oder der Sportküstenschifferschein und ein Nachweis von über 700 Seemeilen. Zu einer weltweiten Fahrt berechtigt wiederum der freiwillige Sporthochseeschifferschein, der ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Sportseeschifferschein und einen Nachweis von über 1.000 Seemeilen voraussetzt. Die Küstenwache überprüft grundsätzlich nur die erforderlichen Pflichtführerscheine in den jeweiligen Gewässern. Alle empfohlenen Führerscheine können aber bei Rechtsstreitigkeiten und hinsichtlich des Versicherungsschutzes eine entscheidende Rolle spielen.
Außerdem können in unterschiedlichen Gewässern Deutschlands andere Vorschriften zu beachten sein. Insbesondere in und um Berlin oder am Bodensee gelten weitere zusätzliche gesetzliche Regelungen. In Berlin ist der Sportführerschein Binnen für alle motorisierten Boote amtlich verpflichtend.

In Österreich ist der Erwerb eines Segelscheins für das Binnengewässer in Ausbildungsstufen gegliedert. Das Erreichen einer bestimmten Stufe setzt jeweils ein bestimmtes Alter voraus. Den Segel-Juniorschein erwirbt man bis zum 12. Lebensjahr, danach kann der Segel-Grundschein erworben werden. Ab einem Alter von 14 Jahren darf die Prüfung zum A-Schein absolviert werden. Das Führen einer Yacht auf dem Meer wird in mehrere Fahrtenbereiche eingeteilt, die sich in der erlaubten Küstenentfernung unterscheiden. Der Fahrtenbereich 4 berechtigt dazu, eine Yacht weltweit zu führen.

In der Schweiz erfolgt die Ausbildung ebenso wie in Österreich in Segelschulen. Wer einen Bootsführerschein A (Segelboote mit Hilfsmotor von mehr als 6 kW) oder einen Führerausweise der Kategorie D (mehr als 15 m² Segelfläche) und darüber hinaus einen Nachweis von über 1.000 Seemeilen vorweist, kann nach Ablegen einer theoretischen Prüfung das sogenannte Hochseepatent erhalten. Dieses berechtigt weltweit Meere zu befahren.

Da es an internationalen Regelungen fehlt, muss in einem fremden Gewässer zumindest die Erlaubnis vorgezeigt werden können, die auch im eigenen Land zur Hochseeschifffahrt berechtigt. Innerhalb Europas werden diese auch anerkannt, darüber hinaus hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab.

1972 sind Regeln zur Vermeidung von Zusammenstößen zusammengefasst worden (KVR). Diese legen u.a. Ausweichregelungen fest. Motorisierte Boote müssen demnach immer Segelfahrzeugen ausweichen. Treffen zwei Segelfahrzeuge aufeinander, wird die ausweichpflicht nach dem Kurs zum Wind und der Segelstellung bestimmt. Die KVR bestimmt auch, welche Lichter am Boot geführt werden müssen. Die verschiedenfarbigen Lichter geben bei Nacht eine Orientierung darüber, welches Boot in welcher Fahrtrichtung unterwegs ist. Motorbetriebene Boote müssen ein weißes Topplicht anbringen. Backbord wird immer ein rotes, Steuerbord ein grünes und am Heck ein weißes Licht befestigt.


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